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Tilgungsaussetzung

Als Tilgungsaussetzung wird im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung die vertragliche Vereinbarung zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer über die Abtretung eines Tilgungsersatzes bezeichnet.

 

Hierbei werden keine direkten Zahlungen zur Rückführung des Darlehens vereinbart sondern nur die anfallenden Zinsen werden dem Darlehensnehmer in Rechnung gestellt. Als Tilgungsersatz (Tilgungssurrogat) werden die Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds abgetreten. Diese werden separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verendet. Dabei ist die Mindestbesparung Bestandteil des Kreditvertrages.



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