Ein Rückgewähranspruch ist der Anspruch des Sicherungsgebers der Grundschuld auf Rückgewähr der Grundschuld nach Wegfall des Sicherungszwecks. Dabei erfolgen die Zahlungen nicht auf die Grundschuld, daher bleibt der Sicherungsnehmer trotz Tilgung der gesicherten Forderung Gläubiger. |