Die Refinanzierung dient bei den Kreditinstituten der Mittelbeschaffung für die eigene Vergabe von Krediten als Unternehmenszweck.
Neben dem im KWG bindend vorgeschriebenen anteiligen Einsatz von Eigenkapital können hierfür Einlagen wie Termingelder der eigenen Kundschaft, von anderen Banken durch Interbankenhandel, speziellen Refinanzierungsinstituten, der öffentlichen Hand oder institutionellen Anlegern eingesetzt werden. Neben Einlagen werden auch als Kredite aufgenommene Mittel eingesetzt.
Für die Beschaffung kommen der Geldmarkt und der Kapitalmarkt infrage. Dabei werden am Geldmarkt Einlagen von anderen Banken oder institutionellen Marktteilnehmern eingesammelt oder durch am Kapitalmarkt emittierte Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und Anleihen beschafft. Außerdem können von Großanlegern im Wege des Forderungsverkaufs Mittel beschafft werden. Eine denkbare Erweiterung der Eigenkapitalbasis erfolgt ebenfalls über den Kapitalmarkt. |