Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist seit 1985 als Verbraucherschutzverordnung in Kraft.
Darin werden u. a. die Kreditinstitute verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Preise bzw. Kosten aufzuführen. Darüberhinaus muss im Privatkundengeschäft auch der Effektivzinssatz für die Vergleichbarkeit von Finanzierungen angegeben werden. |