Ein Pfandbrief ist eine von einer Hypothekenbank, Schiffshypothekenbank oder Landesbank begebene Anleihe, die mittelbar durch Grundpfandrecht auf Grundstücken lastend, durch Schiffshypotheken im Schiffsregister lastend oder durch Forderungen gegen die öffentliche Hand besichert ist. Grundlage sind das Hypothekenbankgesetz (HBG), das Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (ÖPG) und das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken (SchBG). |