Als Kündigung bezeichnet man im deutschen Recht die einseitige, in die Zukunft wirkende Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses.
Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das aus einer empfangsbedürftigen Willenserklärung (Kündigungserklärung) besteht. Sie wird daher erst mit Zugang beim Vertragspartner wirksam und ist grundsätzlich bedingungsfeindlich. Voraussetzung der wirksamen Kündigung ist, dass dem Kündigenden auch ein entsprechendes Kündigungsrecht (Gestaltungsrecht) zusteht. Gegebenfalls müssen auch Form und Frist beachtet werden. |