Wohnungen und Immobilien
Immofant
Startseite
Mietangebote
Immobilienlexikon
Links
Kontakt
Impressum

Immofant.com -  Partner
Vermietung
Immobilien
Wohnungen
Eigentumswohnungen
Immofant

Immobilienlexikon

ImmofantGutes Wohnen ist wie guter Urlaub ... nur 365 Tage im Jahr
Immobilienmakler, Mietwohnungen
aktuelle Kaufobjekte

Kündigung

Als Kündigung bezeichnet man im deutschen Recht die einseitige, in die Zukunft wirkende Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses.

 

Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das aus einer empfangsbedürftigen Willenserklärung (Kündigungserklärung) besteht. Sie wird daher erst mit Zugang beim Vertragspartner wirksam und ist grundsätzlich bedingungsfeindlich. Voraussetzung der wirksamen Kündigung ist, dass dem Kündigenden auch ein entsprechendes Kündigungsrecht (Gestaltungsrecht) zusteht. Gegebenfalls müssen auch Form und Frist beachtet werden.



Zurück


Immofant