Das Vermessungs- bzw. Katasteramt hat u.a. die behördliche Aufgabe, das Grundstückskataster (das Liegenschaftskataster¹) durch Erfassung (Vermessung) von Liegenschaften (=Flurstücke und Gebäude) vorzuhalten, zu bearbeiten und aktuell zu halten.
Das Vermessungsamt erstellt das Katasterkartenwerk meist im Maßstab 1:500 bis 1:2000 (im Hochgebirge auch 1:5000). Wo eventuell noch ältere, grafisch bzw. mit Messtisch erstellte Katasterpläne in Gültigkeit sind (teilweise 1:1440 oder 1:2880), werden sie in die neueren Maßstäbe übergeführt und neu vermessen. Als Bezugssystem dient das jeweilige Landesvermessungsnetz. |