Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken. Die Grundsteuer wird von den Gemeinden und Städten erhoben; sie gehört also zu den Gemeindesteuern. Geregelt ist die Grundsteuer im Grundsteuergesetz (GrStG).
Die Grundsteuer teilt sich in die beiden Steuerarten Grundsteuer A und Grundsteuer B auf. Dabei wird "A" (agrarisch) auf Grundstücke der Landwirtschaft und "B" (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben. Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert. Die Grundsteuermesszahl dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages und richtet sich nach der jeweiligen Grundstücksart. |