Der Einheitswert ist ein von der Finanzverwaltung festgelegter Grundstückswert und dient als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer. Er wird jeweils auf den 1. Januar eines Kalenderjahres festgestellt. Die letzte allgemeine Feststellung erfolgte auf den 1. Januar 1964 und ist seit dem 1. Januar 1974 steuerwirksam. Der Einheitswert ist u. a. abhängig von der Grundstücksart.
Der Einheitswert entspricht nicht dem aktuellen Verkehrswert. Dies ist gerade die Kritik am Einheitswert, dass er nicht die aktuellen Wertverhältnisse widerspiegelt. Da der Einheitswert zur Zeit nur noch für die Grundsteuer zu benutzen ist, werden verschiedene Reformmodelle in der Länderfinanzministerkonferenz diskutiert. |