Die in Deutschland Baugenehmigung genannte Bauerlaubnis oder Baubewilligung ist die amtliche Erlaubnis zum Beginn eines Bauvorhabens (Gebäude bzw. sonstige Bauwerke). Die Baugenehmigung oder Bauerlaubnis ist ein begünstigender Verwaltungsakt. Sie unterliegt in Deutschland neben den allgemeinen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Baugesetzbuches insbesondere dem Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes, wodurch sich Unterschiede ergeben können. Die landesrechtlichen Bestimmungen regeln die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben, da die Kompetenz für die Gefahrenabwehr den einzelnen Bundesländern obliegt. |