Immobilienlexikon
Aufwendungsdarlehen
Der Staat fördert außer durch steuerliche Maßnahmen den Wohnungsbau durch zinsgünstige Darlehen, den Aufwendungsdarlehen. Die Förderung sind an bestimmte Einkommensgrenzen u.a. gebunden. Auskünfte erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen.
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