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Aufwendungsdarlehen

Der Staat fördert außer durch steuerliche Maßnahmen den Wohnungsbau durch zinsgünstige Darlehen, den Aufwendungsdarlehen. Die Förderung sind an bestimmte Einkommensgrenzen u.a. gebunden. Auskünfte erteilen die örtlichen Ämter für Wohnungswesen.



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