Einigung über den Eigentumsübergang zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie. In der Regel wird die Auflassung im Rahmen des Kaufvertrages von einem Notar beurkundet. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang. |